Fünf un­be­kann­te in Karls­ru­he

Ein Mann (53) leb­te mit sei­ner Le­bens­ge­fähr­tin in ei­ner zwangs­ver­stei­ger­ten Woh­nung. Der neue Ei­gen­tü­mer hat­te Ei­gen­be­darf an­ge­mel­det und ge­richt­lich wur­de die Zwangs­räu­mung be­schlos­sen.

Am Mor­gen der Zwangs­räu­mung am 4. Juli 2012 ließ der Mann ei­nen Schlüs­sel­dienst­mit­ar­bei­ter, den neu­en Wohnungs­eigentümer, ei­nen So­zi­al­ar­bei­ter und den Gerichts­vollzieher ein und for­der­te sie auf, im Wohn­zim­mer Platz zu neh­men.

Auf de­ren Wei­ge­rung hin zog er eine Schuss­waf­fe und nahm sie als Gei­seln. Im Fort­gang wur­de der So­zi­al­ar­bei­ter aber wie­der frei­ge­las­sen.

Der Schlüs­sel­dienst­mit­ar­bei­ter wur­de ge­nö­tigt, die an­de­ren Gei­seln zu fes­seln und starb da­nach in Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Mann durch Schuss­verletzungen.

Der Mann er­schoss spä­ter die an­de­ren bei­den Gei­seln. Sei­ne Le­bens­ge­fähr­tin (55) er­schoss er kurz da­vor oder da­nach.

Vor Ein­tref­fen der Po­li­zei tö­te­te er sich selbst mit ei­nem Kopf­schuss.

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