Frau K. in Es­sen

Die schwer­kran­ke 62-jäh­ri­ge Frau K. ver­starb im Mai 2013 etwa ei­nen Mo­nat nach der Zwangs­räu­mung aus ih­rer Woh­nung in Es­sen-Frohn­hau­sen. Ih­rem An­walt hat­te sie zu­vor te­le­fo­nisch mit­ge­teilt, dass sie die Woh­nungs­lo­sig­keit und der Ver­lust von Mö­beln, aber auch der Ver­lust der als Vor­rat ein­ge­fro­re­nen Nah­rungs­mit­tel schwer be­las­te.

Frau K. war mit dem Job­cen­ter seit Jah­ren im Streit über die an­ge­mes­se­ne Miet­hö­he und muss­te ei­nen Teil der Mie­te selbst tra­gen. Ob die Miet­kür­zung des Job­cen­ters der ein­zi­ge Grund für Miet­rück­stän­de und da­mit die Woh­nungs­kün­di­gung war, er­scheint Frau K.s An­walt un­klar.

Der Woh­nungs­ver­lust stell­te je­doch für Frau K.s Ge­sund­heit und Wohl­befinden eine er­heb­li­che Ver­schlech­te­rung dar und kann zu­min­dest an­tei­lig als To­des­u­ra­che an­ge­se­hen wer­den. Den­noch war die Räu­mung we­der durch die zu­stän­di­ge Gerichts­vollzieherin noch ei­nen bei der Räu­men eben­falls an­we­sen­den hoch­ran­gi­gen So­zi­al­amts­ver­tre­ter der Stadt Es­sen ver­hin­dert wor­den. Nach der Räu­mung hat­te die Ver­stor­be­ne die ihr an­ge­bo­te­ne Un­ter­kunft in ei­nem Ob­dach­lo­sen­wohn­heim als un­zumutbar ab­ge­lehnt.

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